ROUNDUP® Alphée Unkrautpistole
ROUNDUP® Alphée Unkrautpistole - Bilder
Produktbeschreibung
ROUNDUP® Alphée Unkrautpistole
Registernummer: 023959-00
Roundup® Alphée Unkrautpistole ist eine gebrauchsfertige Spritzlösung für die gezielte Unkraut- und Ungrasbekämpfung auf gärtnerisch genutzten Wegen mit Baumbewuchs (Nichtkulturland), unter Ziergehölzen und Kernobst sowie zur Kulturvorbereitung im Zierpflanzenbau. Wirkt ausschließlich auf grünen Pflanzen als Blattherbizid. Keine Bodenwirkung.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
Anwendung nur im Freiland. Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter unter Kernobst, auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen sowie vor der Saat von Zierrasen, Zierpflanzen und Ziergehölzen.
Gut bekämpfbar unter anderem:
Ackerwinde, Ampfer, Beinwell, Berufskraut, Bingelkraut, Disteln, Ehrenpreisarten, Fuchsschwanz, Gänsefuß, Große Brennnessel, Huflattich, Kamille, Kreuzkraut, Klettenlabkraut, Knöterich, Löwenzahn, Melde, Quecke, Taubnessel, Vogelmiere, Zaunwinde.
Nicht bekämpfbar:
Kleine Brennessel, Weißklee, Mauerpfeffer, Acker- und Sumpfschachtelhalm, Salbeigamander.
Nicht zur Unkrautbekämpfung im Rasen geeignet!
Inhaltsstoffe: 7,2 g/l Glyphosat (als Isopropylamin-Salz 9,7 g/l).
Anwendungszeitraum: April bis Oktober.
Roundup® Alphée Unkrautpistole wird während der Vegetationsperiode unverdünnt gleichmäßig auf die Unkräuter und Ungräser gespritzt, bis ein leicht sichtbarer Belag entsteht (33 ml/qm) (Nichtkulturland, genehmigungspflichtig). Nicht tropfnass behandeln.
Die gewünschte Sprühbreite lässt sich an der Düse einstellen.
Wartezeiten: Bei Kernobst 42 Tage; Roundup® Alphée Unkrautpistole kann nach bisherigen Erkenntnissen in allen gebräuchlichen Kernobst-Sorten eingesetzt werden.
Freiland, Ziergehölze, Wege und Plätze mit Holzgewächsen,
Rasen, Gras und Heu, Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. Um Abtrift zu vermeiden, nicht bei Wind sprühen. Maximal 1 Anwendung während der Vegetationsperiode für die Kultur beziehungsweise je Jahr.
Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig.
Bienen, Laufkäfer, Raubmilben und Brackwespen werden bei sachgerechter Anwendung von Roundup® Alphée nicht gefährdet.
Bei Anwendung im Zierrasen zur Erleichterung der Neueinsaat werden getroffene Gräser mitbekämpft.
Volle Wirkung erst nach 2 bis 3 Wochen sichtbar.
Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten auf:
1. nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht;
2. oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Bitte Hinweis zum Pflanzenschutzgesetz beachten: Laut Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist es nicht erlaubt das Mittel auf nicht versiegelten Flächen anzuwenden, die mit Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind oder unmittelbar an Flächen, die mit Platten, Beton, Bitumen, Pflaster und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege und Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation , Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht. In solchen Fällen ist die Zustimmung der zuständigen Behörde nötig, indem diese ein Anwendungsverfahren genehmig, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
Allgemeiner Hinweis: Pflanzenschutzmittel bitte vorsichtig verwenden. Bitte lesen Sie die Verpackungsbeschreibung und beachten Sie die richtige Aufwandsmenge. Beachten Sie auch die Warnhinweise und Symbole. Bei Fragen zum Produkt wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller.
Zulassungsnummer:
023959-00
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Hinweise zur Verwendung: siehe Sicherheitsdatenblatt
Art.-Nr.: 3367
Liefergröße: 1 Liter
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